Gebiete der Bodenallmend
Zur Bodenallmendverwaltung gehören damit sämtliche Liegenschaften, soweit sie nicht zur Forst-, Berg- oder Hausverwaltung gehören. Es sind dies: die innere und äussere Lorzenallmend, Runs, Sumpf, die Hertiallmend, die Göbliallmend, der landwirtschaftliche Betrieb Chollerhof sowie weitere Parzellen, die in den Gemeinden Cham, Steinhausen, Risch und Hünenberg liegen.