Zur Hausverwaltung
Zur Hausverwaltung gehören sämtliche Wohnliegenschaften mit Ausnahme solcher, die zu landwirtschaftlich genutzten Betrieben gehören und der Boden-, Berg- oder Forstverwaltung zugeordnet sind. Zur Hausverwaltung gehören ausserdem die Verwaltung und Bewirtschaftung der
Fischenzen.