Bodenallmend

Die Bodenallmend umfasst alle unbewaldeten Gebiete in der Ebene. Unser Land wird unterschiedlich genutzt: für die Landwirtschaft, als Naturschutzgebiete und Erholungsräume, für öffentliche Anlagen sowie für Überbauungen. 

  • Naherholungsgebiet

Die meisten Gebiete befinden sich in der Stadtgemeinde Zug. Weitere Parzellen liegen in den Gemeinden Cham, Steinhausen, Risch und Hünenberg.

Landwirtschaft

Neben vielen Einzelparzellen gehört auch der Chollerhof zur Bodenallmend. Die Korporation Zug unterstützt zukunftsorientierte Betriebe, die nach modernen, ökologischen Grundsätzen ihr Land bewirtschaften.

Naturschutzgebiete und Erholungsräume

Die Korporation Zug verwaltet Naturschutzgebiete und sorgt für die Erhaltung und Pflege landschaftlich wertvoller Flächen. So liegt eine der schönsten unverbauten Seeuferlandschaften der Schweiz – mit Status «Landschaft von nationaler Bedeutung» – auf Korporationsland: die Lorzenallmend. Ebenfalls liegen 2 Pfahlbaudörfer (Zug-Sumpf und Zug-Otterswil), welche ins UNESCO Weltkulturerbe aufgenommen wurden, auf Korporationsgebiet.

Öffentliche Anlagen

Zahlreiche Grundstücke der Korporation Zug sind mit öffentlichen Anlagen überbaut: unter anderem die Familiengärten Herti und Göbli, das Stierenmarktareal, die Schiessanlage Choller, diverse Sport- und Freizeitanlagen.

Überbauungen

Die Korporation Zug gibt Land grundsätzlich nur im Baurecht ab oder baut selber Liegenschaften. Dadurch ist sie in der Lage, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen – vor allem in der Herti, wo 1975 die ersten Überbauungen erstellt wurden. Diese Liegenschaften werden von der Korporation Zug direkt verwaltet.

Industriegeleise

Eine Besonderheit ist das Industriegeleise, das seit 1897 vom Bahnhof Zug ins Gebiet Göbli führt. Rund ums Geleise waren früher Betriebe angesiedelt, die auf einen Bahntransport angewiesen waren. Die Korporation besitzt und unterhält dieses Geleise bis heute. Es wird immer noch von der V-Zug benutzt.

Verwaltungsrätin

Für die Bodenallmendverwaltung ist Helen Wetter-Bossard zuständig.