Korporationsgeschlechter
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Zuger Korporationsbürgerrechts sind in den aktuellen Statuten beschrieben.
Danach sind Korporationsgenossen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zug, die infolge Geburt, Abstammung oder Adoption den Familiennamen eines der folgenden 36 Zuger Korporationsgeschlechter tragen:


(ausgestorben)




(ausgestorben)













(ausgestorben)




















