Katrin Speck wurde zur neuen Korporationsschreiberin gewählt
Katrin Speck aus Oberwil wird als neue Korporationsschreiberin gewählt. Sie wird die Stelle am 1. Januar 2027 antreten.
An der Genossenversammlung vom Montag, 28. September stimmten die Bürgerinnen und Bürger diversen Krediten zu. Einerseits der Anschaffung eines neuen John Deere Traktors mit Seitenmulchgerät, andererseits den Baukrediten für die Sanierung / Umnutzung der Liegenschaft Alte Sagi sowie für den An- und Umbau der Scheune Hintergeissboden, Zugerberg.
Unter dem Traktandum Wahlen haben die Bürgerinnen und Bürger der Korporation Zug Katrin Speck aus Oberwil als neue Korporationsschreiberin gewählt. Sie übernimmt das Amt von Daniel Schwerzmann, der nach 30 Jahren in den Ruhestand tritt.
Mit Katrin Speck, Anwältin und eidg. dipl. Steuerexpertin, gewinnt die Korporation Zug eine fachlich versierte Persönlichkeit, die auch die lokalen Verhältnisse bestens kennt.
Der Verwaltungsrat freut sich auf die künftige Zusammenarbeit und ist überzeugt mit Katrin Speck die ideale Besetzung für die Fortsetzung der anstehenden Projekte zu haben.
Beschlüsse der Genossenversammlung vom 28. September 2026
- Protokoll der Genossenversammlung vom Juni 2026 – Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
- Kauf Traktor John Deere 6M 140 mit Seitenmulchgerät – Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.
- Baukredit für die Sanierung / Umnutzung der Liegenschaft ‚Alte Sagi‘, Choller, Gemeinde Zug – Die Anträge wurden grossmehrheitlich genehmigt.
- Baukredit An- und Umbau der Scheune, GS 1875, Hintergeissboden, Gemeinde Zug – Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.
- Beantwortung der Anträge Thomas Weiss betreffend Alte Sagi – Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.
- Interpellation Ferienhaus Dersbach – Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.
- Ersatzwahl infolge Pensionierung für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 für das Amt eines Verwaltungsschreibers bzw. einer Verwaltungsschreiberin – Gewählt wurde Katrin Speck, aus Oberwil b. Zug
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).
Zug, 29. September 2026
Verwaltungsrat der Korporation Zug
Urban Keiser, Präsident Daniel Schwerzmann, Korporationsschreiber
